Hätte er mal besser in ein Ticket investiert.
Ein 24-jähriger Krimineller entschloss sich, schwarz zu fahren, und verbringt nun die nächsten 40 Tage hinter Gittern.
Der junge Algerier wurde in einer Eurobahn zwischen Neubeckum und Hamm ohne Fahrschein erwischt. Einen Ausweis konnte er ebenfalls nicht vorlegen.
Die hinzugezogenen Beamten der Bundespolizei in Hamm stellten fest, dass der 24-Jährige seit Frühsommer zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Siegen hatte ihn im Mai rechtskräftig wegen Diebstählen verurteilt.
Doch der Nordafrikaner war geflüchtet. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin Haftbefehl. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und ins Polizeirevier Hamm gebracht. Ein Polizeisprecher:
„Da er den haftbefreienden Betrag von circa 690 Euro nicht zahlen konnte, wird er nun die kommenden 40 Tage in der JVA verbringen.“
Damit aber noch nicht genug. Der polizeibekannte Algerier war auch von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Leistungserschleichung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Jetzt hat er sich ein erneutes Verfahren eingehandelt.
Quelle: Bundespolizei Hamm
Können ausländische Straftäter abgeschoben werden?
Grundsätzlich ja – wenn sie ohnehin vollziehbar ausreisepflichtig sind, beispielsweise weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Bis eine Abschiebung vollzogen werden kann, sind laut Bundesinnenministerium jedoch weitere Maßnahmen möglich: beispielsweise eine Abschiebehaft, wenn von dem Ausländer „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgeht. Oder eine Überwachung, wenn ein Ausweisungsinteresse wegen schwereren Straftaten besteht.
Straffällige Asylbewerber können in der Regel nicht abgeschoben werden, solange ihr Asylverfahren noch läuft. Allenfalls können sie ausgewiesen werden, was aber nicht das gleiche wie eine Abschiebung ist. Zudem kann ihr Asylverfahren beschleunigt werden.
Ebenfalls von der Abschiebung ausgeschlossen sind in der Regel alle, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, also beispielsweise Ausländer mit Asyl- oder anerkanntem Flüchtlingsstatus, solche mit Duldung oder EU-Bürger. (Quelle: Tagessschau.de)
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