Noch nicht abgezogen von dieser Durchschnittssumme ist die von der Bundesregierung angekündigte Gas- und Strompreisbremse:
Um die 1500 bis 1800 Euro zusätzlich müssen die Kunden der Stadtwerke Fröndenberg-Wickede ab 2023 für ihren Strom und ihr Gas zurücklegen. Der lokale Versorger erhöht wie angekündigt zum 1. Januar deutlich die Preise.
Die von vielen mit Bangen erwarteten „blauen Briefe“ erreichen in diesen Tagen die Kunden.
Gas: Plus ca. 90 Euro/Monat
Der Arbeitspreis fürs Erdgas (im Sondertarif Ruhrpur Erdgas-Extra) steigt demnach um 5,80 Cent pro Kilowwattstunde inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Für einen Musterhaushalt mit 18.000 kWh Jahresverbrauch führt das zu Mehrkosten von 87 Euro pro Monat.
Strom: Plus ca. 50 Euro / Monat
Ebenfalls im Sondertarif Ruhrpur-Extra steigt der Arbeitspreis für Strom um 22,50 Cent pro Kilowattstunden inkl. Mehrwertsteuer. Auch hier bleibt der Grundpreis unverändert.
Für einen Musterhaushalt mit 2800 kWh Jahresverbrauch bedeutet das eine höhere Belastung von 52,50 Euro je Monat.
Die neuen monatliche Abschläge bekommen die Fröndenberger und Wickeder Stadtwerkekunden im Januar 2023.
Der Monatsabschlag für Dezember wird im Rahmen der Energiekostenhilfen des Bundes für alle Gaskunden aus Steuergeldern übernommen. Details zu den weiteren Hilfsmaßnahmen stehen noch aus.
Soforthilfe für Gaskunden:
Die 9 Milliarden umfassende Einmalzahlung für Gaskunden ist am 2. 11., vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Im Dezember entfällt für Gaskunden die Pflicht zur Voraus- oder Abschlagszahlung.
Auf Besteuerung soll nun doch verzichtet werden, u.a. wegen des Bürokratieaufwands.
Für Mieter gilt:
Der Vermieter gibt die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weiter. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.
Bei Neuverträgen werde der Mieter im Dezember 2022 „von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit“.
Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
Die Soforthilfe soll als Überbrückung dienen bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an. Was genau das bedeutet, ist offen.
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