Blutuntersuchung, Röntgen, Ultraschall, Medikamentengabe. So ein Besuch beim Tierarzt kann sich schnell mal auf mehrere 100 Euro summieren, das wissen Tierhalter und sind im Idealfall darauf vorbereitet.
Ab Dienstag, 22. November 2022, wird es nun nochmal deutlich teurer.
Zusätzlich zu den drastisch gestiegenen Preisen bei vielen Lebensmitteln und insbesondere bei der Energie kommt für Tierhalter jetzt noch ein weiterer Kostenfaktor dazu.
Die Tierarztkosten klettern mit dem 22. November um rund 20 Prozent. Besonders deutlich werden es Katzenhalter zu spüren bekommen.
Die Impfung für Hund oder Katze kostet jetzt 11,50 Euro statt bislang 5,77 Euro. Die allgemeine Untersuchung von Katzen verteuert sich in der einfachsten Variante von 8,98 auf 23,62 Euro, die von Hunden von 13,47 Euro auf dieselbe Summe.
Die gute Nachricht: Es gibt Behandlungen, wie etwa Röntgen, die mit der neuen Ordnung etwas günstiger werden.
Der Grund ist die neue GOT, die bundeseinheitlich festgelegte Gebührenordnung für Tierärzte.
Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1999. Im Laufe des letzten Jahres wurde diese GOT vollständig überarbeitet: Zum einen wurden Leistungen präzisiert und bisher fehlende Leistungen ergänzt, zum anderen eben auch die Preise an die aktuelle Entwicklung angepasst.
„Die Anpassungen der Leistungen und deren Preise geht mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Preise um ca. 20% einher. Da wir uns an diese Preise halten müssen (das schreibt der Gesetzgeber vor), werden auch wir leider die Preise erhöhen müssen.“
So kündigte etwa die Mendener Tierarztpraxis Hohmann schon im Sommer ihren Patientenbesitzern an, auf was sie sich ab Herbst einstellen müssen.
Die Praxis ergänzt:
„In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmal darauf aufmerksam machen, dass es die Möglichkeit gibt, Ihre Tiere kranken- und/oder OP-versichern zu lassen. Wir halten das für sehr wichtig, um besonders im Notdienst (der deutlich teurer abgerechnet werden muss, auch das schreibt der Gesetzgeber vor) kostentechnisch als Besitzer abgesichert zu sein.“
Allerdings nehmen die meisten Tierkrankenversicherungen nur gesunde Tiere bis zu einem bestimmten Alter auf: Seniortiere haben selbst in rüstigem Zustand kaum eine Chance darauf, versichert zu werden. Ebenso sind Vorerkrankungen Hürden für eine Leistungsübernahme. Manche Versicherer übernehmen jährlich nur eine bestimmte Summe an Leistungen, andere bieten nur einen Erstattungssatz von 80 oder 90 Prozent. Das bedeutet, dass sich der Tierhalter mit einem bestimmten Betrag an jeder Rechnung beteiligen muss.
Alternativ empfiehlt es sich für Tierhalter, frühzeitig ein „Tierarztkonto“ einzurichten, auf das man jeden Monat eine feste Summe überweist.
Presseerklärung des Landes NRW: Wieso die Tierarztkosten steigen
Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstmals umfassend novelliert. Die neu strukturierte Verordnung regelt einheitlich, wie viel Geld ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf – das sorgt für mehr Transparenz auf der Rechnung. Die neue GOT passt zudem Entgelte für den Besuch beim Tierarzt an den heutigen veterinärmedizinischen Erkenntnisstand an. Hinzu kommt eine Angleichung an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel gestiegene Praxis- oder Personalkosten.
Am 22. November 2022 tritt die Bundesverordnung offiziell in Kraft.
Eine nötige Versorgung von Haustieren und Nutztierbeständen muss sichergestellt werden.
Ministerin Silke Gorißen:
„Auch wenn aktuell an vielen Stellen jeder Griff ins Portmonee gut überlegt ist – an nötigen Terminen beim Veterinär sollte auch bei steigenden Kosten nicht gespart werden. Denn wer Tiere privat oder beruflich hält, muss Krankheiten rechtzeitig behandeln lassen.“
Gorißen weiter:
„Die neue Gebührenordnung fällt in eine schwierige Zeit für viele Verbraucher. Eine neue und zeitgemäße Regelung war jedoch überfällig. Sie löst endlich das veraltete Abrechnungssystem aus den späten 1990er Jahren ab und ermöglicht Tieren auch eine bessere Behandlung mit modernen Techniken der Tiermedizin. Die neue, flächendeckende Verordnung schafft ebenfalls bessere Perspektiven für Veterinäre, die von ihrer Arbeit auch leben müssen. Der wichtige Beruf des Tierarztes muss auch in der Zukunft attraktiv sein.“
Die Absicherung des Fortbestandes der Tierarztpraxen fördert auch das Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung und dient dem Tierschutz. Das ist gerade in landwirtschaftlichen Betrieben wichtig, wo die Tiergesundheit im Stall an oberster Stelle stehen muss.
Die neue Verordnung schafft die Anpassung der aufgeführten tierärztlichen Leistungen an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand.
Durch die Neufassung der Verordnung werden nun auch die neuesten Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Computertomografie, Magnetresonanztomographie und auch Endoskopie, erfasst.
Die Anpassung erfolgte auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Angemessenheit der tierärztlichen Leistungen und Angemessenheit der Gebührensätze.
Weitere Informationen zur Gebührenordnung auf der Website der Bundestierärztekammer:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
Abschlussbericht zur Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
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