Das Ziel sei es, die Mobilitätswende voranzubringen. Deshalb sind jetzt bis zu 80 Prozent weniger Auto- und Motorradstellplätze bei Neubauten in Dortmund vorgeschrieben – zu Gunsten von Rad- und Lastenradstellplätzen.
Mobilitätswende voranbringen
Mit einer Stellplatzsatzung regelt eine Kommune die Anzahl und Qualität der notwendigen Stellplätze für Autos und Motorräder sowie der notwendigen Fahrradabstellplätze. Die Satzung bezieht sich auf Neubau- und Umbauprojekte mit Nutzungsänderungen. 2019 ist in Dortmund zum ersten Mal eine solche Satzung in Kraft getreten. 2022 brachten Verwaltung und Rat eine Neufassung dieser Satzung auf den Weg, die seit Freitag, 7. Oktober, gilt.
Die Vorlage der Verwaltung wurde mit Vorschlägen aus der Politik verbessert, u.a. ging es darum, die Fahrradabstellplätze im Sinne der Verkehrswende zu erhöhen und barrierefreie Stellplätze sowie Lastenräder zu berücksichtigen.
Um die Stellplätze genauer berechnen zu können, wird in der neuen Satzung als Bemessungsgrundlage nun die Nutzfläche herangezogen. Somit ist für Bauherren und deren Projektpläne klar definiert, welche Berechnungsgrundlage anzuwenden ist.
Das übergeordnete Ziel der Neufassung war das Ziel, praxisnahe Regeln für Neubau- und Umbauprojekte zu finden und für die Mobilitätswende eine mittel- bis langfristige positive verkehrssteuernde Wirkung zu erreichen.
Für die neue Satzung wichtig: Orte und Verkehrsarten
Bisher waren weniger Stellplätze nur unter den Kriterien wie „Entfernung zur Bus- und Bahn-Haltestelle“ und „Taktung für Nicht-Wohngebäude“ möglich. Um den unterschiedlichen Verkehrsmitteln und -arten sowie den Ortstypologien gerecht zu werden, wurden diese Faktoren nun auch aufgenommen.
Die Stadt teilt in etwas umständlichem Bürokratendeutsch mit:
„Gemäß der beschlossenen Richtzahltabelle zur Anzahl notwendiger Auto- und Motorrad-Stellplätze kann nun aufgrund von differenzierten Kriterien unter entsprechenden Voraussetzungen in der Summe um bis zu 80 Prozent gemindert werden.“
Bauvorhaben „in integrierten Lagen mit guter Bus- und Bahn-Anbindung“ profitieren nun dadurch, dass hier weniger Stellplätze erforderlich werden.
Aber nicht nur Lage und Typ werden nun berücksichtigt – künftig sind noch weniger Stellplätze erlaubt, wenn ein innovatives Mobilitätskonzept angeboten wird.
Konkret bedeutet das zum Beispiel für den Bau von Geschäftsgebäuden, Job-Tickets für mindestens 15 Prozent der Beschäftigten einzuführen – oder Carsharing bei Wohnbauvorhaben einzurichten.
Wenn sich die Antragssteller*innen verpflichten, mehr Mobilitätsmanagement zu leisten, können in der Summe auf bis zu weitere zehn Prozent der notwendigen Stellplätze für Kfz verzichtet werden.
Bisher fehlten klare Begrifflichkeiten
Um die Stellplätze genauer berechnen zu können, wird in der neuen Satzung als Bemessungsgrundlage nun die Nutzfläche herangezogen. Somit ist klar definiert, welche Berechnungsgrundlage die Bauherr*innen anzuwenden haben. Die bisherigen Begrifflichkeiten (z.B. Bruttogeschossfläche BGF) waren nicht eindeutig genug.
Übergangsregelung: Grundsätzlich gilt für laufende Baugenehmigungsverfahren, die vor dem 7. Oktober auf den Weg gebracht wurden, weiterhin die Stellplatzsatzung vom 1. März 2019. Jedoch können auf schriftlichen Antrag auch die Regelungen der neuen Fassung angewendet werden.
Quelle Dortmund.de
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