Zum 15. Dezember bekommen alle Rentner in Deutschland als einmalige Zahlung die „Energiepauschale“ ausgezahlt. Die 300 Euro brutto werden von der Rentenversicherung gezahlt und somit zur regulären Rente hinzugerechnet. Eine Antragsstellung ist nicht nötig.
Doch ebenso wie Erwerbstätige, die mit ihrem Septembergehalt ebenfalls 300 Euro Energiepauschale bekommen haben, müssen auch Rentner die Pauschale versteuern. Die LINKE im Bundestag kritisiert scharf, dass selbst „Armutsrentner“ Steuern auf den Zuschuss zahlen müssen. Auch ein Ruheständler mit einer Nettorente von rund 1150 Euro müsse noch einen Teil des Betrags wieder an den Staat abgeben.
Grundsätzlich gilt bei Rentnern wie Erwerbstätigen: Je geringer das Einkommen, desto geringer fallen auch die steuerlichen Abzüge aus.
Aber: Durch den Zuschuss von 300 Euro brutto kann die Versteuerung der Rente unter Umständen höher ausfallen.
Dies ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Rentenbesteuerung und dem Jahr des Rentenbeginns.
Wer zum Beispiel in diesem Jahr erst in Rente gegangen ist und monatlich 2500 Euro brutto erhält, muss aufgrund der Pauschale 80 Euro mehr an Steuern zahlen, als das Arbeitsministerium errechnet hat.
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[…] Die Pauschale wird brutto mit der Rente ausgezahlt, fällt damit grundsätzlich unter die Steuerpflicht. […]