Masken für das schulische Personal an Förderschulen, im Gemeinsamen Lernen und im Ganztag werden noch bis Ende dieses Jahres weiter vom Land finanziert.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes NRW hat dafür gestern 3,6 Mio. Euro bewilligt.
Masken (OP-/FFP2-Masken) für das Persona in Ganztags- und Betreuungsangeboten stellt grundsätzlich der Schulträger zur Verfügung. Er bekommt die Kosten von der Bezirksregierung erstattet. Das Land stellt dafür insgesamt über 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurden rund 1,8 Millionen Euro ausgegeben (Stand: 30. Juni 2022).
Auch das Personal an Förderschulen und an Schulen des Gemeinsamen Lernens benötigt, so das Schulministerium,
„… aufgrund des pädagogisch teilweise zwingend erforderlichen Sichtkontakts und des in Teilen erforderlichen Körperkontakts eine besondere Schutzausstattung.“
Auch hier erfolgt die Beschaffung durch die Schulträger und die Erstattung durch die Bezirksregierungen. von den bereitgestellten 1,6 Mio. wurde bisher eine halbe Mio. ausgegeben (30. Juni 2022).
Beide Maßnahmen waren unter dem Dach des Corona-Rettungsschirms zunächst bis zum 30. September 2022 befristet. Der Haushalts- und Finanzausschuss NRW hat der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 zugestimmt.
Das Land betont:
„Eine rechtliche Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Schulen besteht derzeit nicht. Im Handlungskonzept Corona des Schulministeriums wird jedoch die Empfehlung ausgesprochen, in geschlossenen Innenräumen Masken zu tragen.“
Zur Unterstützung dieser Empfehlung werden den Landesbeschäftigten an Schulen über die Schulträger Masken zur Verfügung gestellt. Hierfür stehen bis Ende 2022 insgesamt rund 11,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die oben genannten Mittel für das Personal im Ganztag sind darin nicht enthalten.
Quelle Land NRW
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