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CDU im Bundestag dagegen, im Bundesrat dafür: Neue Coronaregeln ab 1. 10. sind beschlossen

CDU im Bundestag dagegen, im Bundesrat dafür: Neue Coronaregeln ab 1. 10. sind beschlossen

Auch die Vertretung der Bundesländer hat zugestimmt. In Deutschland gelten wegen Corona ab dem 1. Oktober wieder bestimmte Masken- und Testpflichten.

Der Bundesrat stimmte am heutigen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz zu. Dieses war von der Ampel durchgesetzt worden – gegen die Stimmen von CDU/CSU, LINKER und AfD. Doch auch die CDU-regierten Länder stimmten nun zu.

Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Das gilt vom 1. 10. 22 bis Ostern:

Bundesweit einheitlich: 

  • FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen
  • FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen – für Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht eine einfache OP-Maske
  • Testpflicht bei Besuchen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Unabhängig von der Inzidenz KÖNNEN die Länder anordnen:

  • Maskenpflicht im Nahverkehr,  in Innenräumen (Geschäften, Restaurants, Veranstaltungsräumen)
  • Bei Vorlage eines negativen Test entfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen und in der Gastro zwingend
  • Testpflicht möglich an Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5
Wenn sich die „Infektionslage verschlimmert“ (Referenzwerte gibt es dafür nicht), können per Landtagsbeschluss weitere Vorgaben gemach werden – etwa Maske draußen, Besucher-Obergrenzen bei Innenveranstaltungen, Hygienekonzepte für Betriebe.

Geplant ist außerdem eine neue bundesweite Impfkampagne: Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind.

Quelle Die WELT.de

NRW-Gesundheitsminister Laumann seht derzeit keinen Anlass, in NRW wieder zu schärferen Regeln überzugehen. Das sagte er am Freitag, 16. September. Im Nahverkehr will er es bei der OP-Maske belassen und nicht auf FFP2-Maskenpflicht verschärfen. 

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