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Streit um „Corona-Abstand“ eskaliert: Schüler sprüht in Lebensmittelmarkt Pfefferspray – Mehrere unbeteiligte Verletzte

Streit um „Corona-Abstand“ eskaliert: Schüler sprüht in Lebensmittelmarkt Pfefferspray – Mehrere unbeteiligte Verletzte

Ein zunächst verbaler Streit um den „Corona-Abstand“ in der Warteschlange an der Kasse ist am Samstagabend (13. August) in Dortmund-Aplerbeck in eine handfeste Auseinandersetzung ausgeufert. Ein Jugendlicher versprühte Pfefferspray in einem Lebensmittelgeschäft am Aplerbecker Marktplatz, wodurch vorwiegend unbeteiligte Kunden verletzt wurden.

Auslöser des Streites war gegen 19:35 Uhr offensichtlich der zu geringe Abstand zueinander, schildert ein Polizeisprecher:

„Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie soll ein 52-jähriger Dortmunder einen Jugendlichen aufgefordert haben, Abstand zu halten. Laut Zeugenangaben hätten sich beide daraufhin  verbal gestritten, dann gegenseitig geschubst, und schließlich zog der 14-Jährige Pfefferspray.“

Der Schüler sprühte das Reizmittel in Richtung seines Kontrahenten. Neben dem 52-Jährigen wurden auch andere Kunden leicht verletzt, die versucht hatten, den Streit zu schlichten.

Eine Rettungswagenbesatzung kümmerte sich vor Ort um vier Betroffene,  die unter anderem unter Atemwegsbeschwerden litten.

Alarmierte Polizisten klärten den Sachverhalt. Bei ihrem Eintreffen war die Stimmung noch aufgeheizt. Der 14-Jährige reagierte nach wie vor aggressiv und kam den Aufforderungen der Polizei – ihnen mitzuteilen, wo das Pfefferspray sei – nicht nach.

Er fasste sich immer wieder in Richtung seiner Hosen- und Umhängetasche, woraufhin ihn eine Polizistin an den Armen fixierte. Da er sich sperrte, brachten ihn die Beamten zu Boden und fesselten ihn. Das Spray in seiner linken Hosentasche stellten die Einsatzkräfte sicher.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme wurde der Jugendliche in die Obhut eines Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Beamten fertigten Strafanzeigen unter anderem wegen wechselseitiger Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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