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Grundsteuerreform für 38 Mio. Immobilien und Grundstücke: Abgabe im Schneckentempo – Verspätungszuschlag droht erstmal nicht

Grundsteuerreform für 38 Mio. Immobilien und Grundstücke: Abgabe im Schneckentempo – Verspätungszuschlag droht erstmal nicht

Das nennt man wohl Abgabe im Schneckentempo.

Seit Anfang Juli läuft  für Immobilieneigentümer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die für die Grundsteuerreform vorgeschrieben ist. Bisher haben weniger als 10 Prozent der Haus- und Wohnungsbesitzer ihrer Pflicht entsprochen. 

Geht es in dieser Geschwindigkeit weiter, werden zwei Drittel der Eigentümer die Frist verpassen.

Nach den ersten 20 Tagen waren bundesweit erst rund 1,6 Millionen Erklärungen eingegangen – von geforderten 38 Millionen.

Erste Länder schließen laut einer Umfrage eine Verlängerung der Abgabefrist über Oktober hinaus bereits nicht mehr aus.

38 Mio. wirtschaftliche Einheiten müssen neu bewertet werden: Grundstücke, Häuser, Wohnungen,  Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Das Tempo der ersten 20 Tage mit im Durchschnitt 80.000 Erklärungen pro Tag reicht bis zum 31. 10. bei Weitem nicht: Ohne eine deutliche Steigerung liegt bis Ende Oktober nicht einmal ein Drittel der Gesamtmenge vor.

Eine pauschale Verlängerung der Abgabefrist schließen die meisten Länder bisher aus. Denn: Die Finanzämter müssen die Grundsteuererklärungen bis Ende 2023 weitgehend abgearbeitet haben, damit die Kommunen genügend Zeit haben, die ab 2025 geltenden neuen Hebesätze festzulegen.

Fürchten muss bei Nichtabgabe bis Ende Oktober kein Steuerzahler etwas: Auf Verspätungszuschläge werden die Finanzämter nach bisherigen Informationen verzichten.

 

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