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Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt eigentlich wann wieviel?

Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt eigentlich wann wieviel?

Mit dem Heizkostenzuschuss 2022 will die Bundesregierung die enorm gestiegenen Energiepreise für Menschen mit wenig Geld abfedern. Wer aber bekommt eigentlich wann wieviel Geld?

Hier ein Überblick.

Den Heizkostenzuschuss gibt es als Einmalzahlung – er ist keine monatliche Zahlung.

Für den Bezug relevant ist die letzte Heizperiode vom 1. 10. 21 bis 31. 3. 22.

 

Berechtigtengruppen sind:

  • Wohngeldempfänger
  • Studenten
  • Auszubildende.

Berechtigt sind nicht: Hartz IV-Bezieher. Denn ihre Heizkosten werden im Rahmen der Unterkunftskosten auch in der jetzt massiv gestiegenen Höhe komplett vom Staat/Steuerzahler übernommen.

  • Wohngeldempfänger bekommen den Zuschuss, wenn sie im oben genannten Zeitraum mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben – laut Bundesregierung sind das etwa 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten.
  • Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen.
  • Studenten bekommen den Heizkostenzuschuss, wenn sie im obigen Zeitraum mindestens einen Monat BAföG bekommen haben und nicht in der elterlichen Wohnung lebten.
  • Gleiches gilt für Menschen, die im fraglichen Zeitraum für mindestens 4 Wochen Geld nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bezogen haben.

Wieviel Geld gibt es? 

  • Wohngeldhaushalte: Bei einer Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro, für jede weitere Person 70 Euro.
  • Für BAföG-Empfänger, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss, Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld: einheitlich 230 Euro.

Wie kommt man an das Geld?

Es ist kein Antrag nötig. Alle Berechtigten bekommen das Geld von Amts wegen gezahlt.

Wann kommt das Geld?

Es gibt keinen für alle gültigen Termin für die Auszahlung. Der Zuschuss wird laut Bundesregierung „im Sommer“ aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Quelle: Bundesregierung

Kommentare

WORDPRESS: 9
  • Rudolf Sandra vor 2 Jahren

    Und was ist mit Rentner und die die Witwenrente und Halbwaisen Renten beziehen 

    • Diese bekommen den Zuschuss nicht. Begründet wird das mit der deutlichen Rentenerhöhung zum 1. 7.

      • Lambart vor 2 Jahren

        Rente, na klar, wer wenig Rente bekommt, hat vielleicht 30–40€ mehr,da merkt man das Politiker nur bescheissen,sie verdienen unendlich viel Geld, und bekommen die Zulage

      • Christian Nekvedavicius vor 2 Jahren

        Die so genannte „Rentenerhöhung“ von ca. 5.35% bleibt fast 3% unter der momentanen Inflationsrate, was faktisch eine (eigentlich ausgeschlossene) Rentenkürzung bedeutet. Natürlich beabsichtigt, wie sagte schon SPD-Müntefering: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen

  • Sonja Stiebitz vor 2 Jahren

    Meine Nebenkostenabrechnung wird bei mir am 15.07.22 abgegbucht, komplett abgebucht. Mir bleibt diesen Monat 77,77€ von mein Rente!! Einfach super. Wann soll den der versprochene Heizkostezuschuss kommen?? Aber Sommer ist ja wo dehnbarer Begriff! Ich weiß nicht warum Rentner dermassen hängen gelassen werden!

  • Sonja Stiebitz vor 2 Jahren

    Hab bei der Wohngeldstelle grfragt?? Die wussten auch nicht wann es kaeme, Duell mich verarscht, ich soll mich überraschen lassen. Ja hab ich gemacht, die dicken Nachzahkungen liegen auf meinem Tisch, 15.07.22 wird es abgebucht. Ich bin verzweifelt und kann nur noch nichts sagen. Denen da oben tut ja nix weh? Aber ich bin bestimmt MO Fr die einzigste!

  • Michaela Porsche vor 2 Jahren

    Warum ist es nicht möglich hier einen konkreten Termin für die Auszahlung bekannt zu geben?
    Im Sommer ist ein sehr dehnbarer Zeitraum und wird die Vermieter kaum zufrieden stellen.