Kostenlose Corona-Bürgertests nur noch zum Schutz vulnerabler Gruppen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kleinkinder) – ansonsten gilt: 3 Euro pro Test werden fällig.
Die Bundesregierung verändert ab Freitag, 1. Juli 2022, die Bedingungen für Bürgertests. Man wolle einen „effektiveren Einsatz von Steuermitteln sicherstellen“ und zugleich die Qualität der Tests verbessern, heißt es in dem gemeinsamen Beschluss des Bundesgesundheits- und -fianzministeriums.
Konkret gibt es kostenlose Bürgertests nur noch zum Schutz vulnerabler Gruppen – etwa für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen kosten ab Freitag 3 Euro Selbstanteil.
Auch die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden laut Bund umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.
Angesichts der neuen Regelungen hat sich der Holzwickeder Sport Club (HSC) gegen die Weiterführung seines Testbetriebes entschieden. „Falls es zum Herbst hin wieder mehr Bedarf an Corona-Teststellen gibt, werden wir gerne wieder zur Verfügung stehen.“
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