Bislang bekommen geflüchtete Menschen aus der Ukraine wie alle anderen Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist weniger Geld als das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Ab dem 1. Juni können ukrainische Kriegsflüchtlinge aufgrund eines neuen Gesetzes Hartz IV beziehen. Sie bekommen damit nicht nur vom ersten Tag ihres Aufenthalts in Deutschland mehr Geld, sondern auch einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Der Hartz–IV–Regelsatz beinhaltet derzeit
- 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende,
- 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind,
- 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte im Haushalt anderer Personen
- sowie abgestufte Summen für minderjährige Kinder, nach Alter gestaffelt.
- Dazu zahlt das Jobcenter die Miete für eine im Regelsatz vorgesehene Wohnung plus Heizkosten
- sowie Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Zum Vergleich die monatlichen Summen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Geflüchtete, die sich noch im Asylverfahren befinden bzw. deren Asylantrag abgelehnt wurde, besitzen eine Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung. Sie erhalten Geld zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Dessen Höhe ist mit 364 Euro pro Monat pro alleinstehendem Erwachsenen deutlich niedriger als Hartz IV.
- Zum Regelsatz kommen ebenso wie bei Hartz IV Unterkunft, Heizung, Warmwasser, Möbel und Einrichtungsgegenstände (hier meist als Sachleistungen).
- Das Bildungs- und Teilhabepaket kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.
- Nach frühestens 18 Monaten beziehen Geflüchtete Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Diese entsprechen weitestgehend der Höhe des „Hartz IV“-Satzes.
(Eine Übersicht über die Höhe der Grundleistungen in (min.) den ersten 18 Monaten hier.)
Ca. 3500 registrierte Geflüchtete aus der Ukraine derzeit im Kreis Unna
Die Jobcenter bereiten sich auf tausende Anträge ukrainischer Geflüchteter vor. Allein im Kreis Unna sind derzeit rund 3500 Geflüchtete aus der Ukraine registriert (Stand vor 14 Tagen). Das bedeutet ab kommenden Dienstag, 1. Juni, entsprechend viele Anträge.
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet, dass die Behörden diese Umstellung stemmen werden. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:
„Ich glaube, das gibt kein Chaos, das gibt nur einen großen Aufwand.“
Anspruch haben alle, die beim Land registriert sind. Laut dem Landesflüchtlingsministerium sind das etwa 60.000 in NRW.
Quellen: Paritätischer Wohlfahrtsverband / WDR / Kreisverwaltung Unna
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