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Opfer fast umgebracht – Urteil gegen Messerstecher aus Fröndenberg

Opfer fast umgebracht – Urteil gegen Messerstecher aus Fröndenberg

Als „Messerschleifer im Himmelmannpark“ machte im Oktober 2019 ein heute 32-jähriger Syrer aus Fröndenberg Schlagzeilen.

Er tischte nach einem schweren Messerangriff auf einen Landsmann abends am Ruhrufer (das Opfer überlebte nur knapp) der Staatsanwaltschaft eine abstruse Geschichte auf:

Es sei Notwehr gewesen. Der andere Mann – die beiden sind Bekannte, wollten sich an jenem Abend zu einer Aussprache nach einem Streit treffen –  sei an jenem Abend am dunklen Ruhrufer plötzlich hinter ihm gewesen. Da habe er sich verfolgt gefühlt, sich abrupt umgedreht und im Reflex zugestochen. Und das Messer habe er abends im Park mit sich herumgetragen,  weil er auf dem Weg zu seiner Arbeit unweit  im Imbiss am Bahnhof gewesen sei  – dort schleife er immer privat seine Messer.

Himmelmannpark Fröndenberg – Foto Rinke

Die Staatsanwaltschaft kaufte dem dringend Tatverdächtigen diese bizarre Messerschleifergeschichte schon damals nicht ab, doch die Ermittlungen gestalteten sich schleppend. Das durch den Messerstich lebensgefährlich verletzte Opfer, ein 25-jähriger Syrer aus Menden, war wochenlang nicht vernehmungsfähig, andere Zeugen fanden sich zunächst nicht.

Bis  ein anderer in Fröndenberg wohnender Flüchtling „auspackte“ und sich  seiner Flüchtlingspatin anvertraute: Er hatte nach der Tat mitbekommen,  wie der verdächtige Syrer über den Angriff sprach und sich sozusagen als Täter „outete“.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Dortmund den wegen Mordversuchs angeklagten Fröndenberger  zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung wieder auf:

Es sei nicht hinreichend belegt worden, dass der Verurteilte eventuell von seinem Plan, den in Menden wohnenden Landsmann zu töten, kurzfristig noch Abstand genommen hätte. Zum Beispiel hatte er direkt nach der Bluttat selbst noch den Notarzt gerufen.

In der neuen Prozessrunde haben die Dortmunder Richter nun erneut entschieden – und das erste Urteil bestätigt: Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss der 32-jährige für insgesamt siebeneinhalb Jahre in Haft.

 

 

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