Bloß gut, dass der Kumpel liquide war.
Schwarzfahren gilt in Deutschland als Straftat, man kann dafür ins Gefängnis gehen. Deshalb geriet ein junger Mann am Mittwoch bei einer Kontrolle im Dortmunder Hauptbahnhof in arge Verlegenheit.
Gegen 18:10 Uhr trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof auf den 26-Jährigen. Der junge Syrer wies sich gegenüber den Beamten aus.
Eine Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dortmund:
Das Amtsgericht hatte den in Dortmund wohnenden Mann bereits im Mai 2019 – also vor 3 Jahren – rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt.
Einen geringen Teil der Geldstrafe hatte der 26-Jährige bisher beglichen. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 640 Euro hatte er jedoch noch nicht bezahlt.
Der Freund des jungen Mannes bezahlte letzten Endes die Summe bei der Bundespolizei. Anschließend konnte der 26-Jährige seinen Weg fortsetzen.
Quelle Bundespolizei Dortmund
Kommentare