14 Euro pro Tag für eine Vollzeitstelle? Vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt Prof. Dr. Christine Graebsch, Juristin und Kriminologin an der Fachhochschule Dortmund, einen Inhaftierten bei seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Entlohnung von Arbeit im Strafvollzug. Ein Fall, den sie auch intensiv mit ihren Studierenden diskutiert.
Stundenlöhne zwischen 1,30 bis 2,30 Euro werden derzeit hinter Gittern gezahlt, nur ein Bruchteil vom aktuellen Mindestlohn (9,82 Euro). Und Arbeit im Gefängnis bringt keinen einzigen Rentenpunkt. Altersarmut ist für ehemalige Häftling oftmals die Folge.
„Vielen Menschen ist die Lebensrealität im Gefängnis nicht bewusst“, sagt Christine Graebsch. „Auch bei meinen Studierenden sorgt dies immer wieder für Irritationen.“ Dabei hätten die Verfassungshüter schon 1998 erklärt, dass Arbeit ein wichtiger Faktor für die Resozialisierung sei. „Und dazu gehört auch die Anerkennung von Arbeit“, betont die Wissenschaftlerin, die an der FH Dortmund zum Thema Strafvollzug und Resozialisierung forscht und lehrt.
Den aktuellen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht haben Professorin Graebsch und ihr Kollege Dr. Sven-Uwe Burkhardt intensiv mit den Studierenden im sozialwissenschaftlichen Seminar „Gefangenenrechte“ diskutiert. Der Vertretungsprofessor unterstützt die Juristin auch vor Gericht. „Im Seminar sind wir die verschiedenen Argumente durchgegangen, denn mir ist wichtig, dass die Lehre für die Studierenden diesen Praxisbezug hat“, betont Prof. Graebsch. Denkbares Modell für eine faire Anerkennung der Arbeit sei etwa das Bruttoprinzip, bei dem vom Gehalt anteilig Haftkosten, aber auch Unterhalt und Opferentschädigung abgezogen werden können. Auch ein starker Schuldenerlass für geleistete Arbeit käme in Betracht.
Vom höchsten deutschen Verfassungsgericht erhofft sich Christine Graebsch im Urteil klare Worte, „die zumindest eine Debatte um die Bezahlung von Gefangenenarbeit in Bewegung bringen können“, sagt sie im Interview. Wenn Resozialisierung Aufgabe der Haftanstalten sei, dann müsse dies auch ernst genommen werden. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Quelle FH Dortmund
Kommentare