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14-Jährige sexuell bedrängt: „Komm in meine Wohnung, ich mach Fotos“

14-Jährige sexuell bedrängt: „Komm in meine Wohnung, ich mach Fotos“

Sexuelle Belästigung einer 14-Jährigen am Samstag im Hauptbahnhof Dortmund. Das Mädchen gab aus Angst seine Telefonnummer heraus – der unbekannte Täter nahm tatsächlich darüber Kontakt mit ihr auf. Damit hat die Polizei jetzt eine direkte Spur zu ihm.

Gegen 15:45 Uhr erschien das Mädchen mit zwei weiteren Jugendlichen  (beide 13) auf der Wache der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof. Sie schilderte, von einem  unbekannten Mann am Kopfbahnsteig zu Gleis 6/7 belästigt worden zu sein.

Der Mann sei auf sie zugekommen und habe zunächst freundlich mit ihr gesprochen.

Dann jedoch kam er näher, bedrängte sie, flüsterte ihr unmissverständliche Worte ins Ohr und legte dabei seine Hand um ihre Hüfte. Trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, bedrängte der Mann die Minderjährige weiter und forderte: „Gib mir deine Telefonnummer!“

Aus Angst gab die junge Dortmunderin die Nummer heraus. Der Unbekannte schlug ihr daraufhin ein Treffen in seiner Wohnung vor, um Fotoaufnahmen anzufertigen.

Erst als die Freunde der 14-Jährigen hinzukamen, ließ der Mann von ihr ab und suchte das Weite.

Die Schülerin sprach einen Bahnmitarbeiter an. Eine Nahbereichsfahndung blieb jedoch erfolglos.

Noch während die Beamten die Videoaufnahmen der Überwachungskamera auswerteten, kontaktierte der Belästiger die 14-Jährige tatsächlich per Handy: Er  behauptete, er sei jetzt auf dem Weg zum  Essener Hauptbahnhof und werde zeitnah dort eintreffen. Essener Bundespolizisten konnten jedoch keinen Mann mit der angegebenen Personenbeschreibung mehr antreffen.

Die Einsatzkräfte kontaktierten die Mutter des Mädchens und schilderten den Sachverhalt. Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und Nötigung gegen Unbekannt ein.

Polizeisprecherin Anne Rhode bestätigte unserer Redaktion, dass der Täter beim Handykontakt mit seinem jungen Opfer seine Nummer nicht unterdrückt hatte. Die Überprüfung der Nummer laufe schon und sei jetzt Gegenstand der Ermittlungen, wie auch die Auswertung der Videoaufnahmen.

Quelle Bundespolizei DO

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