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CDU/FDP-Antrag angenommen – Bürger zahlen bei Straßenausbau nicht mehr dazu

CDU/FDP-Antrag angenommen – Bürger zahlen bei Straßenausbau nicht mehr dazu

Straßenausbaubeiträge: Landtag nimmt Antrag von CDU und FDP an

Zum 1. Januar 2020 hat die Nordrhein-Westfalen-Koalition das bis dato 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz in entscheidender Art und Weise zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen geändert:

„Neben einer frühzeitigen und verbindlichen Informationspflicht der Städte und Gemeinden über geplante Straßenausbaumaßnahmen oder Straßenunterhaltungsmaßnahmen gegenüber der jeweiligen Anwohnerschaft wurde ein voraussetzungsloser Ratenzahlungsanspruch, eine deutliche Absenkung des Zinssatzes im Falle von Stundungen, Härtefallregelungen sowie Regelungen für Entlastungen bei bestimmten Grundstücken geschaffen“,

so Ina Scharrenbach, Bauministerin NRW und CDU-Landtagskandidatin für den Nordkreis.

„Noch in 2020 wurde ein landeseigenes Förderprogramm zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf den Weg gebracht: 65 Millionen Euro stehen hierfür jährlich zur Verfügung. Nach anderthalb Jahren Programmlaufzeit zeigt sich: Bisher wurden 11,1 Millionen Euro abgerufen. Damit konnten Eigentümer von rund 5.000 Grundstücken in Nordrhein-Westfalen um die Hälfte der zu zahlenden Straßenausbaubeiträge entlastet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der damit verbundenen seriösen Finanzpolitik können wir nun einen Schritt weitergehen“, so Scharrenbach weiter und erläutert:

„CDU und FDP haben dem Landtag einen Antrag vorgelegt, mit dem Beitragspflichtige beim Straßenausbau um 100 Prozent entlastet werden. Die künftige Gewährung möglicher Bewilligungen wird dabei an ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept geknüpft.

Zugleich profitieren die Beitragspflichtigen, die bereits durch das landeseigene Förderprogramm seit seinem Start hälftig von dem jeweiligen Straßenausbaubeitrag entlastet worden sind, ebenfalls von der Änderung. Werne und Selm haben von dem Landesförderprogramm noch keinen Gebrauch gemacht, aber in der Stadt Lünen wurden Eigentümer von 280 Grundstücken bisher mit rund 58.000 Euro entlastet. Diese Eigentümer werden nun, nachdem der Landtag den Antrag von CDU und FDP angenommen hat, nochmals um die gleiche Summe entlastet.“

Zugleich ist es sinnvoll, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben: Dazu wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Landtag bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept vorlegen, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgegeben werden kann. Denn: Es handelt sich bei dem Grundsachverhalt um ausschließlich kommunales Vermögen, welches in der Zuständigkeit und der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden liegt. Damit tragen die Städte und Gemeinden auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Erhaltung dieses Vermögens.

Nachdem der Antrag von CDU und FDP im heutigen Plenum vom 24. März 2022 im Landtag beschlossen wurde, kann die Landesförderrichtlinie nun geändert und mit den Städten und Gemeinden das weitere Verfahren zur Umsetzung besprochen werden.

Quelle PM CDU

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