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Mehrere Male ohne Ticket gefahren: 17-Jähriger droht jetzt Gefängnis

Mehrere Male ohne Ticket gefahren: 17-Jähriger droht jetzt Gefängnis

Da sie mehrere Male im Zug ohne gültiges Ticket erwischt wurde, droht einer 17-jährigen Jugendlichen jetzt Gefängnis.

Das junge Mädchen war bereits im November 2021 und danach im Januar dieses Jahres zwei angesetzten Hauptverhandlungen ferngeblieben. Am Dienstagnachmittag (15. März) erhielten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof einen Hinweis, dass sich die junge Rumänin im Bahnhof aufhielt.

Sie zogen los, fanden die 17-Jährige und unterzogen sie einer Kontrolle.

„Eine Überprüfung ergab, dass das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort gegen die 17-Jährige Hauptverhandlungshaft angeordnet hatte“, berichtet ein Polizeisprecher. „Grund hierfür war das Fernbleiben ihrer Hauptverhandlungen im November 2021 und Januar 2022.“

Die Beamten nahmen die junge Duisburgerin fest und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Ihr Vergehen, so der Sprecher:

„Der 17-Jährigen wird vorgeworfen, in mehreren Fällen entsprechende Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein genutzt zu haben.“

Die Erziehungsberechtigte wurde informiert und suchte wenig später die Bundespolizeiwache auf. Ein Polizeiarzt untersuchte die Minderjährige. Anschließend wurde sie ins Gewahrsam der Polizei Duisburg gebracht und am nächsten Tag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Schwarzfahren ist eine Straftat

Das Schwarzfahren ist eine Straftat.
Das Schwarzfahren ist eine Straftat.

In Deutschland sind ungefähr 3,5 Prozent der Bus– und Bahnfahrgäste ohne Ticket unterwegs. Den Verkehrsunternehmen entgeht dadurch geschätzt ca. eine Viertelmilliarde Euro jährlich.

Beim Schwarzfahren handelt es sich um die Straftat „Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB).

Ihr kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder ein Geldstrafe folgen. Im Wortlaut heißt es im ersten Absatz des Paragraphen:

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (§ 265a Abs. 1 StGB)

Ziel des Gesetzes ist es, einen Vermögensschutz von Veranstaltern und Dienstleistern immer dann zu gewährleisten, wenn diese aufgrund der hohen Kundenzahl nicht in der Lage sind, jeden einzelnen zu kontrollieren. In der Regel müssen sie sich auf die Kontrolle von Stichproben begrenzen. (Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/)

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