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Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet – Vorerst kein hartes Durchgreifen in NRW

Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet – Vorerst kein hartes Durchgreifen in NRW

Nach langen Auseinandersetzungen tritt heute, am 16. März, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Gesundheitswesen in Kraft.

Sie betrifft nicht nur Pflegekräfte und Ärzte, sondern auch externe Dienstleister – Reinigungskräfte,  Hausmeister, ebenso alle Mitarbeiter von Arztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen oder Pflegediensten betroffen. In NRW geht es schätzungsweise um bis zu 1 Mio. Menschen.

Sie alle müssen ihrem Arbeitgeber nun belegen, dass sie vollständig geimpft sind oder eine maximal 90 Tage zurückliegende Genesung vorliegt. All diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Es ist unklar, wie streng die Vorgaben durchgezogen werden.

So können die Gesundheitsämter ungeimpften Mitarbeitern verbieten, die Einrichtung zu betreten. Und es drohen Lohnausfall,  Geldbußen von bis zu 2.500 Euro, Abmahnung und Kündigung.

Was davon in der Praxis aber tatsächlich auch getan wird, ist offen:  Denn laut Gesetz können die Ämter Sanktionen verhängen – müssen es aber nicht.

In NRW sind Beschäftigungs- oder Betretungsverbote nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums nicht unmittelbar zu erwarten. Bis zur  flächendeckenden Umsetzung hätten die örtlichen Gesundheitsämter bis zum Sommer Zeit.

Das Gesundheitsministerium räumt den Ämtern eine stufenweise Umsetzung bis zum 15. Juni ein. Zudem gibt es Ermessensspielräume. So soll geschaut werden, um welche konkrete Tätigkeit es geht oder wie die Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen ist. Am Ende könnte es also sein, dass zum Beispiel bei einer Küchenhilfe ohne Kontakt zu Patienten ein Auge zugedrückt wird. Jeder Fall soll einzeln geprüft werden.

Der Aufwand ist immens„, sagt der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy. Es brauche finanzielle und personelle Unterstützung durch das Land. Vermutlich müsse die Umsetzungsfrist bis Mitte Juni noch einmal überdacht werden – auch, weil jetzt durch die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zusätzliche Arbeit anstehe.

 Genaue Zahlen dazu, wie hoch die Zahl der Ungeimpften in den betroffenen Bereichen ist, gibt es nicht. Mitte Februar schätzte das NRW-Gesundheitsministerium, dass bis zum Beginn der Impfpflicht etwa 50.000 bis 100.000 Menschen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.

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