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Maskenpflicht in Dortmund-City bis zum 9. März erneut verlängert

Maskenpflicht in Dortmund-City bis zum 9. März erneut verlängert

Vier Wochen weiter Maske draußen – „aufgrund der aktuellen pandemischen Lage“.

In Ergänzung der aktuellen Coronautzverordnung, gültig ab dem 9.02.22, verlängert die Stadt Dortmund die Maskenpflicht in Teilbereichen der Innenstadt und auf den Wochenmärkten.

Die Maskenpflicht dient weiterhin dazu, der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Die Maskenpflicht (mindestens eine medizinische Maske) gilt zunächst bis zum 9. März 2022. Danach erfolgt eine Neubewertung der dann aktuellen Situation.

Die Maskenpflicht gilt an folgenden Orten täglich von 9 bis 20 Uhr:

– Westen- und Ostenhellweg (ohne Seitenstraßen)
Auf den Flächen der Dortmunder Wochenmärkte ist an den nachfolgenden Örtlichkeiten, zu den genannten Öffnungszeiten ebenfalls mindestens eine medizinische Maske zu tragen:
– Hansamarkt: Mittwochs in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr, freitags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und samstags in der Zeit von 07.00 bis 15.00 Uhr auf dem Hansaplatz sowie in der Hansastraße ab Westenhellweg bis hin zur Einmündung Silberstraße.
– Nordmarkt (Innenstadt-Nord): Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem durch die Mallinckrodt-, Lortzing-, Stollen-, und Clausthaler Straße begrenzten Nordmarkt inklusive der angrenzenden Gehwegfläche.
– Davidismarkt: Samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr in der Davidisstraße von der Von-der-Tann-Straße bis zur Walderseestraße.
– Aplerbecker Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße .
– Brackeler Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße.
– Dorstfelder Markt: Freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Wilhelmplatz.
– Evinger Markt: Freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf der Gehwegfläche an der Evinger Str. zwischen Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum Evinger Mitte.
– Hörder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der „Schlanken Mathilde“ unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße (vom Einmündungsbereich der Semerteichstraße bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstraße).
– Hombrucher Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz Harkortstraße/ Ecke Steinäckerstraße (Marktplatz) und im Fußgängerbereich Harkortstraße zwischen Tannenstraße und Singerhoffstraße.
– Huckarder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der Rahmer Straße (Marktplatz).
– Lütgendortmunder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der Limbecker Straße zwischen Haus Nummer 29 und 31 (Heinrich Sondermann Platz). Die Marktfläche endet in nördlicher Richtung des Platzes vor dem mittleren S-Bahn Ausgang.
– Mengeder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz an der Siegburgstraße.
– Scharnhorster Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem nördlichen Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei.

Die Maskenpflicht gilt nicht:
– für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen,
– für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
– an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
– für die Dauer der notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
– in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nur wenige Sekunden dauert.

Quelle Stadt Dortmund

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