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Nachtflug-Verhandlung nächste Woche // Keine Coronahilfen für Airport: EU-Kommission eingeschaltet // Airport verfehlt Ziele

Nachtflug-Verhandlung nächste Woche // Keine Coronahilfen für Airport: EU-Kommission eingeschaltet // Airport verfehlt Ziele

Verhandlung bezüglich Nachtflügen am Dortmunder Airport in der kommenden Woche – die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) gibt bekannt:

„Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die mündliche Verhandlung unserer Nachtflug-Klagen für Dienstag und Mittwoch,  25./26.01.2022, angesetzt. Beginn ist jeweils 10 Uhr.

Die Verhandlung wird Corona-bedingt im Hotel Möwenpick, Salon 2 & 3, Kardinal-von-Galen-Ring 65 in 48149 Münster stattfinden.  Für den Bereich des Sitzungssaals gilt die sog. „3G-Regel“. D.h.: Es werden nur Personen eingelassen, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind oder über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen. Im Sitzungssaal ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Wer Interesse an Teilnahme hat, sollte sich bitte bei der SGF-Geschäftsstelle per Email (mailto:info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de) oder telefonisch melden.

„Keine Coronahilfen für den Flughafen?  DSW21 schaltet EU-Kommission ein“

Aus den Medien war zu entnehmen, dass die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) als Hauptgesellschafter des Dortmunder Flughafens die Entscheidung der alten Bundesregierung zur Bereitstellung von Corona-Hilfen zugunsten 15 deutscher Flughäfen nicht hinnehmen will. Der „Airport Dortmund“ ist nicht dabei. Das erzürnt Stadtwerke-Chef Guntram Pehlke. Er hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und sich bei der EU-Kommission beschwert. Diese soll einen angeblichen „Beihilfeverdachtsfall zu Ungunsten des Dortmunder Flughafens“ prüfen.

Zum Hintergrund:

Während des Lockdown 2020 ist der Luftverkehr aufgrund der Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weltweit fast vollständig zum Erliegen gekommen. Von den meisten in der Corona-Krise aufgelegten deutschen Förderprogrammen waren die Flughäfen ausschlossen, wo es sich um öffentliche Unternehmen handelt. Dies gilt zum Beispiel für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück oder aber auch für Dortmund, nicht jedoch für Weeze. Damit die Flughafen-Eigentümer die Corona bedingten Verluste im Einklang mit den „EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen“ ausgleichen konnten, hatte die alte Bundesregierung die „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“ bei der EU-Kommission bereits im Mai 2020 angemeldet. Mit Entscheidung vom 11. August 2020 hat die EU-Kommission den deutschen Behörden ein Verlustausgleich für die deutschen Flughäfen für ihre Einnahmeausfälle im Zeitraum zwischen dem 04. März und 30. Juni 2020 zugestanden. Für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 verwies die EU-Kommission auf befristete Beihilfen laut Notfallregime („State aid temporary framework“), gemäß Artikel 107, 3b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Anders als die oben genannten Zuschüsse stehen diese Beihilfen nur Antragstellern offen, die nicht bereits am 31. Dezember 2019 als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu qualifizieren waren.

Was heißt das?

Während des Lockdown 2020 hatte der Dortmunder Flughafen eine Befreiung von der Betriebspflicht beantragt und für die Zeit von April bis Juni genehmigt bekommen. Weiterhin hatte sich die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat auf die Einführung von Kurzarbeit zum 1. April 2020 verständigt. So wurden betriebsbedingte Kosten eingespart. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 11. August 2020 konnte der Hauptgesellschafter des Dortmunder Flughafens, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21), die darüber hinausgehenden betriebsbedingten Verluste für den Zeitraum vom 04. März und 30. Juni 2020 ausgleichen. Diese wurden mit dem Jahresabschluss 2020 durch DSW 21 ausgeglichen.

Alle anderen betriebsbedingte Verluste können nur bei Anrechnung der in 2019 zugestandenen Beihilfen für den Zeitraum vom 04. April 2014 bis zum 31.12.2022 in Höhe von 27,285 Mio. € ausgeglichen werden. Und nicht, wie es in einer Dortmunder Tageszeitung fälschlicherweise ausgeführt bis zum 31.12.2023. Näheres unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2020:043:FULL&from=PL und  https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases1/201946/280647_2108304_93_2.pdf.

Da aufgrund der früheren Verluste der Vorjahre dieser Beihilferahmen fast ausgeschöpft worden ist, hat der Dortmunder Flughafen ein großes Problem. Denn, wenn eine Übernahme der betriebsbedingten Verluste durch DSW 21künftig nicht mehr möglich ist, stellt sich automatisch die Frage der Zahlungsfähigkeit; da bisher die EU-Kommission weder die Dauer noch die Höhe der zugestandenen Verlustübernahme  verändert hat.

Das erklärt das vehemente Drängen des Stadtwerke-Chefs Guntram Pehlke nach zusätzlichen Hilfen vom Bund.

Seit mehr als 20 Jahren schreibt der Dortmunder Flughafen ständig Verluste und schon rund 500 Mio. € an Kapitalhilfen waren notwendig. Nur deshalb war es möglich durch nicht kostendeckende Flughafengebühren sich gegenüber den Billig-Fluggesellschaften anzudienen. Zu Lasten der Nachbar-Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn oder Münster/Osnabrück. Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ dürfte er keine weiteren Hilfen erhalten (s. oben). Dass die jetzt angerufene EU-Kommission die bemängelten Bundeshilfen genehmigt hat, ficht den Stadtwerke-Chef ebenfalls nicht an. Aber so sind nun einmal…

Flughafen-Chef wird seine selbst gesetzten Ziele verfehlen

Ludger van Bebber, der neue Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens, verfehlte seine für das Jahr 2021 gesetzten Ziele. Im Geschäftsbericht vom 31. März 2021 werden die Zahlen seines Wirtschaftsplanes genannt: 2.320.000 Fluggäste sollen in 2021 am Dortmunder Flughafen abgewickelt werden. Tatsächlich genutzt wurde der Flughafen von nur 1.692.960 Passagieren, ein Minus von knapp 40 % gegenüber den Verkehrszahlen des Jahres 2019. Dieses Minus wird sich natürlich auch auf die Verluste auswirken. Nach unserer Einschätzung wird das Defizit auf mind. 20 Mio. € anwachsen gegenüber einem geplanten Minus von 15,8 Mio. €. Damit dürfte die EU-Vorgabe ab 2023 ohne Betriebs-Beihilfen auszukommen noch schwerer zu erfüllen sein, wenn nicht vorher schon der zulässige Rahmen von 27,285 Mio. € ausgereizt worden ist.

„Die Hoffnung stirbt zuletzt“ – so offensichtlich die Reaktion des Flughafen-Chef Ludger van Bebber: „Wir werden die Zielmarke der EU schaffen.“  Wie bereits in früheren Jahren wird auch für die kommenden Jahren eine strahlende Zukunft für den Flughafen vorausgesagt: Rund 3,72 Mio. Passagiere sollen es bis zum Jahr 2025 werden, die Ergebnisse vor Verlustübernahme auf – 2,7 Mio. € in 2025 gedrückt werden. Und, auch künftig wird jede neue Flugverbindung als Zeichen eines prosperierenden Flughafens gefeiert, während im Gegenzug gestrichene Flugziele selbstredend nicht erwähnt werden.“

Quelle: Schutzgemeinschaft Fluglärm

 

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