Schülerinnen und Schüler gelten in der unterrichtsfreien Zeit der Weihnachtsferien nicht mehr automatisch als Getestete.
Auf diese Regelung der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW machen verschiedene Kommunen aufmerksam, so auch die Stadt Soest.
Hintergrund dieser Situation sind die Schultestungen. Während der Unterrichtszeiten nehmen Schülerinnen und Schüler mehrfach in der Woche verbindlich an Corona-Tests teil. Sie gelten in diesen Zeiträumen deshalb bis einschließlich 15 Jahren grundsätzlich als getestete Personen. Ab 16 Jahren können sie durch eine Bescheinigung der Schule belegen, dass sie noch die Schule besuchen und dementsprechend an den Testungen teilnehmen.
Da mit Beginn der Ferien die verbindlichen Schultestungen pausieren, gelten Schülerinnen und Schüler ab 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht mehr als grundsätzlich getestet.
Sie müssen daher – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind! – bei der Benutzung von Einrichtungen oder Angeboten, für die eine 2- oder 3G-Zugangsregelung besteht, einen negativen Corona-Test nachweisen. Geimpft: vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
Genesen: Nachweis über positives PCR-Testergebnis – min. 28 Tage und höchstens sechs Monate alt Der Nachweis ist ausnahmslos vorzulegen. Zur Überprüfung ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter brauchen nach wie vor keinen Nachweis. Und auch alle Schüler, die bereits vollständig geimpft sind, benötigen selbstverständlich auch in den Weihnachtsferien 2021 keinen Testnachweis und gelten als immunisiert.
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