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„Die Menschen spazieren für ihre Freiheit“: Polizei Dortmund stellt klar, wann „Spaziergänge“ rechtswidrig sind und warum

„Die Menschen spazieren für ihre Freiheit“: Polizei Dortmund stellt klar, wann „Spaziergänge“ rechtswidrig sind und warum

„Liebe Followerinnen und Follower der Polizei Dortmund, liebe Bürgerinnen und Bürger in Dortmund und Lünen!“

Mit einem Klarstellungs-Post tritt das Social Media-Team der Dortmunder Polizei einer Flut kritischer Kommentare entgegen, die auf die Ansage des Polizeipräsidenten Gregor Lange zum Thema Impfkritiker-Spaziergängen kamen.

Auch unsere Redaktion hatte darüber berichtet, dass Lange konsequent gegen derartige unangemeldete „Spaziergänge“ vorgehen will.

Ebenso äußerte sich gestern die Kreispolizei Unna: Landrat Löhr warf den „Spaziergängern“ vor, den Rechtsstaat „mit Füßen zu treten“.

Das Social Media-Team der Polizei Dortmund entschloss sich am Dienstag, 21. 12., zu einer ausführlichen Erläuterung.

„Bei über 15.000 erreichten Personen, die diesen Beitrag bisher gesehen haben, hat sich eine knapp dreistellige Anzahl von Personen kritisch zum Statement des Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange geäußert. Dabei beobachten wir in diesen Kommentaren stets die gleichen Argumentationslinien.

…. 😡 „Die Menschen spazieren für ihre Freiheit (…)! Was hier von der Regierung abgezogen wird ist einfach abartig und Menschenverachtend. Dies haben die sogenannten „Querdenker“ verstanden“. 🗣

All  diejenigen, die immer wieder mit „Freiheit“ argumentieren und behaupten, man solle die Menschen „doch bitte spazieren lassen“, sollten wissen: Mit der Versammlungs_freiheit_ gehen auch bestimmte Pflichten einher. So sind Veranstalter öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel dazu verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden.

Da – wie schon in der Pressemitteilung erklärt – im Messengerdienst „Telegram“ verabredete „Spaziergänge“ größerer Personengruppen gezielt das Versammlungsrecht unterwandern und vorsätzlich verletzen, werden diese künftig im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund untersagt.“

Quelle: Polizei NRW Dortmund/fb

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