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2G-Armbändchen entfachen Holocaustvergleiche neu – Justiz hat wegen Volksverhetzung bereits reagiert

2G-Armbändchen entfachen Holocaustvergleiche neu – Justiz hat wegen Volksverhetzung bereits reagiert

Ist es angemessen, Impfunwillige mit Holocaustopfern zu vergleichen?

Unser Partnerportal Rundblick Unna hatte sich zu dieser Frage Anfang September bereits deutlich positioniert. Derartige Vergleiche sind inakzeptal. Wir schließen uns uneinangeschränkt an.

„Ungeimpfte als „neue Juden“, bald gelber Stern und Gaskammer: Schier unerträgliche Vergleiche“

Der Anlass des obigen Statements war ein entsprechender Vergleich, den eine Leserin auf unserer Facebookseite zog.  NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) hatte angekündigt, man müsse es Ungeimpften „so ungemütlich wie möglich“ machen. Eine Kommentatorin verglich das mit der Judenverfolgung und vermutete als Nächstes Gaskammern. (Screenshot siehe unten.)

Die flächendeckend eingeführte 2G-Regel auch im Einzelhandel hat die Diskussion wieder neu befeuert. Als unsere Redaktion am heutigen Samstag, 11. 12., über die Einführung von 2G-Kontrollbändchen in Soest berichtete, folgten darauf abermals mehr oder weniger offene Anspielungen auf den Judenstern und direkte Parallelen zwischen der Judenverfolgung und dem aktuellen Umgang mit Ungeimpften.

Die 2G-Armbändchen werden seit Samstag, 11. 12., auch im Soester Einzelhandel und in der Gastronomie ausgegeben. (Foto Stadtmarketing Soest)

Auf das nachhaltige Insistieren auf unseren Facebookseiten, derartige geschichtsvergessenen Vergleiche zu unterlassen (allein schon wegen des bitteren Umstandes, dass ein jüdischer Mitbürger im Nazideutschland in keinem Moment irgendeine „Wahl“ hatte), wurden die jeweiligen Moderatoren dennoch vereinzelt mit höhnischen Gifs bedacht und in einem Fall als Faschisten bezeichnet. Wir haben uns in Folge von mehreren Usern getrennt.

Die strafrechtliche Relevanz

Justitia – Symbolbild, Quelle Pixabay

Erstmals ist im Herbst ein Fall öffentlich geworden, in dem die Justiz konsequent gegen den Verfasser eines solchen Kommentars vorgeht:

Im September berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ)   über Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen einen 45-Jährigen aus Bayern.

Der Mann hatte auf seiner Facebookseite ein zweigeteiltes Bild gepostet, auf dessen unterer Hälfte der Eingang des KZ Auschwitz mit den Worten „Arbeit macht frei“ zu sehen war, darüber eine Zeichnung mit „Impfen macht frei“ und eine Reihe schwarz Uniformierter mit riesigen Spritzen in der Hand. „Alles schon mal dagewesen“, stand daneben.

Als Konsequenz drohen 2 bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe für diesen Post, der laut SZ in wenigen Tagen über 50 Likes bekam und über zwei Dutzend Male kommentiert wurde.

Es sei unsäglich, sagt der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Andreas Franck:

„Das verharmlost die mörderische Judenverfolgung in der Nazizeit.“

Es sei eine „Gleichsetzung“ mit der aktuellen Coronapolitik. Er will diesen Fall zum Musterprozess machen. Das Internet sei derzeit voll von solchen Vergleichen. „Aber der Volksverhetzungsparagraf wird bislang kaum angewendet.“

Auch auf der Facebookseite von Rundblick Unna hatte eine Userin den zunehmenden politischen Druck auf Ungeimpfte offen mit der Judenverfolgung gleichgesetzt:

„Das ist eine Hetzjagd gegen Menschen die aus ueber Zeugung nicht geimpft werden wollen wann werden wieder gaskammern gebaut…. das paßt wie die Faust aufs Auge damals waren die Juden die bösen die alles verseucht haben und heute sind es die ungeimpfte“

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