Spätestens ab Montag, 6. Dezember, verschärfen zahlreiche Verwaltungen und Behörden ihre Zugangsregeln für Besucher.
Unna:
Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung auch im Unnaer Rathaus die 3G-Regel. Aus diesem Grund ist ab diesem Tag der Zugang zum Rathaus wieder nur über den Empfang (ehemals Schleuse und Treffpunkt Energie) möglich.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, gültige Nachweise über ihren aktuellen Status (geimpft, genesen, getestet) bereitzuhalten. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Stadt kündigt zudem an:
„Im Empfang werden Mitarbeitende eines Securitydienstes den Status der Besucherinnen und Besucher kontrollieren. Wenn der Status mit der CovPass Check-App geprüft wird, werden zu keiner Zeit sensible Informationen und Daten ausgetauscht.“
Die Eingänge – Haupteingang, Königsborner Tor und Nord-/Bahnhofseite – werden geschlossen.
Der Empfang ist zu folgenden Zeiten besetzt:
– Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
– Mi. 13.30 – 16.00 Uhr
– Do. 13.30 – 18.00 Uhr
In der Bücherei im ZiB gilt die 2G-Regel. Zutritt haben nur Genesene und Geimpfte.
– Die Bibliothek darf nur noch von immunisierten Personen besucht werden. D.h. es gilt die 2G-Regel (geimpft/genesen)
– Bitte halten Sie Ihren Impfnachweis oder die Bescheinigung der Genesung und Ihren Personalausweis bereit. Die Genesung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Dies gilt auch für Personen ab 16 Jahren.
– Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
– In den Räumen ist eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
- Die Bibliothek bietet außerdem einen kontaktlosen Abholservice an. Bestellungen werden während der Öffnungszeiten unter Tel.: 02303/103-701 oder per Mail unter: zib-bibliothek(at)stadt-unna.de angenommen.
Kamen, Bergkamen, Lünen
In den Rathäusern gilt analog der Regelung in Unna die 3G-Regelung.
Fröndenberg
Das Rathaus ist bis auf Weiteres geschlossen!Seit dem 01.12.2021 können Bürger ihre Anliegen im Rathaus wieder in erster Linie telefonisch unter 02373 976-0, per Email oder Fax vorbringen.
Unterlagen können in Rathaus 1, Bahnhofstraße 2, an der Pforte abgegeben werden. Das Bürgerbüro ist wieder nach Terminvereinbarung erreichbar.
Bürgermeisterin Sabina Müller: “Die bedrohlich steigenden Infektionszahlen machen diese erneute Schließung erforderlich, um den Schutz der Mitarbeitenden und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. Meine Mitarbeiter sind weiterhin für Sie da und kümmern sich wie gewohnt um Ihre Anliegen! Wir bitten um Ihr Verständnis.“
Wer sich telefonisch, per Email oder Fax meldet, wird darüber informiert, welche Unterlagen ggfls. einzureichen sind. Diese gute Vorbereitung trägt dazu bei, Wartezeiten zu vermeiden und die Anliegen der Bürger*innen effektiv und zeitnah abzuarbeiten.
Das Bürgerbüro ist erreichbar:
Tag | Uhrzeit |
Montag & Dienstag | 08.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Mittwoch & Freitag | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Am Samstag, 04.12.2021, ist das Bürgerbüro zusätzlich von 10 – 12 Uhr erreichbar.
Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede stellen ab Montag, 6. Dezember, auf die 3G-Regelung um.
Besucher der Kundencenter in Fröndenberg (Graf-Adolf-Straße) und Wickede (Bahnhofstraße) müssen dann am Empfang ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.
Die Stadtwerke sind somit weiterhin persönlich erreichbar. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Die Kundenberater stehen auch telefonisch unter 02373 / 759 0 zur Verfügung.
Kreisverwaltung Unna
Auch die Kreisverwaltung Unna schließt sich jetzt der 3G-Regel an: Seit Mittwoch, 1. Dezemberl ist der Zutritt der Dienstgebäude nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert.
Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Beschäftigten der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.
2G im Museum
Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch des Museums Haus Opherdicke gilt landesweit die 2G-Regel. Weitere Regelungen für Besuche in den Dienststellen, die wegen der Corona-Lage ohnehin gelten, sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, Terminbuchung und telefonische Kontaktaufnahme vorab sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Besuch.
Ansprechpartner der Kreisverwaltung sind unter www.kreis-unna.de/info zu finden.
Kommentare