HomeLand NRWGesundheit

Testpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern: Umstrittene Regelungen werden ausgesetzt

Testpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern: Umstrittene Regelungen werden ausgesetzt

Ohne negativen Test kein Zugang für Eltern mehr in Kinderarztpraxen? Für helle Aufregung sorgte beim Verband der Kinder- und Jugendärzte, bei der Kassenärztlichen Vereinigung NW und natürlich bei Eltern die neue 2Gplus-Regel für Arztpraxen und Krankenhäuser (wir berichteten gestern).

Auf Pressenachfragen versuchte das NRW-Gesundheitsministerium jetzt zu klären, was gemeint ist:

Bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuern handele es sich um „erforderliche Begleitpersonen“, die nicht unter die im Infektionsschutzgesetz genannte Testpflicht fallen. Wer also sein Kind zum Arzt bringt, benötige keinen aktuellen Corona-Test. Das Bundesgesundheitsministerium versicherte ebenfalls, dass sich die Testpflicht auf Beschäftigte von Praxen beziehe, aber weder auf  Patienten noch auf Begleitpersonen.

Am Donnerstagnachmittag, 25. 11., berichtete der WDR, dass nach massiver Kritik die im neuen Infektionsschutzgesetz geforderte Testpflicht für geimpftes oder genesenes Personal in medizinischen Einrichtungen gelockert werde. Zwei Selbsttest pro Woche seien ausreichend. „Die Gesundheitsminister der Länder einigten sich darauf, dass die die tägliche Testung bei vollständig immunisierten Beschäftigten „zu unzumutbaren Belastungen“ führe“, so der WDR.

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte zuvor den Bundestag aufgefordert, das Infektionsschutzgesetz zu novellieren und die Regelung sofort auszusetzen. Nach der Regelung müssen Arztpraxen  jeden Tag sämtliche Beschäftigte (auch Geimpfte) und alle Besucher (nicht Patienten)  testen und parallel umfangreiche Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen. Verstöße sollten mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft läuft Sturm gegen die Testpflicht. Sie betont in einer Pressemitteilung vom 25. 11. 21: 

Der Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen des § 28b Abs. 2 IfSG und den damit verbundenen erweiterten Testpflichten für Krankenhäuser für große Verwirrung und Empörung gesorgt. Die vorgesehene tägliche Testung aller geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus ist praktisch nicht umsetzbar und führt zu einer untragbaren Belastung. Die Infektionsschutzkonzepte der Krankenhäuser haben sich in der Corona-Pandemie bewährt.

Klinikmitarbeiter sind nach Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu weit über 90 Prozent geimpft. Infolge dieser Impfungen verzeichnen die Kliniken kein erhöhtes Infektionsgeschehen mehr. Die tägliche Testung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dagegen selbstverständlich und wird von den Kliniken auch umgesetzt. Für geimpfte und genesene Beschäftigte sind zwei Tests pro Woche eine völlig ausreichende präventive Vorgehensweise, die so in den meisten Kliniken bereits umgesetzt wird.

Darüber hinaus verpflichtet die gesetzliche Neuregelung die Krankenhäuser dazu, Besuchern Tests anzubieten. „Die Idee des Gesetzgebers, dass Krankenhäuser an ihren Eingängen Teststationen für Besucher aufbauen müssen, zeigt uns, wie wenig die Politik die Belastung der Beschäftigten zur Kenntnis nimmt. Wir haben einen großen Personalmangel und verschieben planbare Operationen. Wir müssen uns jetzt auf das Wesentliche konzentrieren.

„Diese Regelung wird praktisch zu Besuchsverboten führen. Die Besucher müssen ihre Tests selbstständig organisieren und mitbringen. Wir empfehlen den Kliniken deshalb ab sofort, alle Besucher abzuweisen, die keinen negativen Test vorweisen können. Wir fordern die Politik eindringlich auf, die Krankenhäuser zu entlasten.“

Die Neuregelungen müssten sofort ausgesetzt und im Gespräch mit den Krankenhäusern praktikable Lösungen erarbeitet werden, fordert Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

„Einzelne Gesundheitsministerien in den Bundesländern teilen unsere Auffassung und haben bereits die Aussetzung der Umsetzung angekündigt. Die Verwirrung und der Arbeitsaufwand sind ärgerlich und kommen zur falschen Zeit. Die Krankenhäuser sind maximal belastet und brauchen jetzt Rückendeckung, um sich auf die Bewältigung der vierten Welle konzentrieren zu können“, fordert Dr. Gerald Gaß.

 

Kommentare

WORDPRESS: 2