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Keine Maske bei Verkaufsgesprächen mehr

Keine Maske bei Verkaufsgesprächen mehr

Das Land NRW ändert mit Wirkung ab Dienstag, 19. Oktober, wieder seine Coronaschutzverordnung ab.

So darf in folgenden Situationen ab sofort auf die Maske verzichtet werden:

  • In Clubs, Diskotheken, vergleichbaren Einrichtungen sowie bei privaten und öffentlichen Tanzveranstaltungen, sofern der Zutritt nur immunisierten und aktuell negativ Getesteten gestattet ist;
  • bei Verkaufsgesprächen in Handelsgeschäften mit 3G-Regel und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,50 Metern.
  • Außerdem sollen Arbeitgeber, sofern sie über den vollen Impfschutz oder die Genesung von Arbeitnehmern wissen, diesen die arbeitsschutzrechtlich möglichen Erleichterungen gewähren. Welche das sind, ergeben sich aus Paragraf 2 der Arbeitsschutzverordnung.

Alle Änderungen finden Sie HIER

Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt noch bis zum 29. Oktober und wird dann erneut verlängert. Welche Änderungen dann eingepflegt werden, ist noch offen.

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